Sonntag, der 16. Februar 2025
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Liebe Landsleute,

anbei Informationen für jene die Bezüge aus Rumänien erhalten, betreffend Russlanddeportation etc.

 

Rundstempel / Lebensbescheinigung - Bestätigung durch unsere Kreisvorsitzenden

Rundmail an die Vorstände der Gliederungen und Vereine der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landsleute,

aufgrund einer gesetzlichen Änderung (Gesetz 360/2023) sind seit September 2024 alle Leistungsbezieher von Rentenämtern in Rumänien (Altersrenten, Entschädigungsleistungen für politische Verfolgung) verpflichtet, ohne weitere Aufforderung (selbstinitiativ) zwei Mal im Jahr, einmal im März bis zum 31.3., und einmal im September bis zum 31.9., eine Lebensbescheinigung nach dem offiziellen Vordruck an die zuständige Casa Judeteana de Pensii (CJP) zu übermitteln. Eine Erinnerung erfolgt nicht. Geht die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig ein, wird die Zahlung eingestellt, bis die Lebensbescheinigung nachgereicht wird. Das nötige Formular liegt anbei.

Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde und den Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen, die am 4. Oktober in München von den Bundesvorständen der beiden Landsmannschaften und dem Präsidenten der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde unterzeichnet worden ist (die Banater Post berichtete), sind nun auch die beiden Landsmannschaften berechtigt, den Teil B der Lebensbescheinigung für ihre Mitglieder auszufüllen, zu unterschreiben und abzustempeln, sofern diese ihren Wohnsitz in Deutschland haben

Gemäß vertraglicher Vereinbarung werden die Lebensbescheinigungen von den Vorsitzenden der Kreisverbände für Mitglieder der Landsmannschaft in den jeweiligen Gliederungen bestätigt. Wenn Mitglieder unserer Landsmannschaft in Landkreisen leben, in denen es keinen organisierten Kreisverband unserer Landsmannschaft gibt, kann die Lebensbescheinigung auch vom Kreisvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen bestätigt werden. Umgekehrt gilt es genauso. Den neuen Rundstempel zur Bestätigung der Lebensbescheinigung haben unsere Kreisvorsitzenden in diesen Tagen erhalten. Viele Betroffene lassen die Lebensbestätigungen vom Hausarzt, dem Rathaus und anderen anerkannten öffentlichen Einrichtungen ausfertigen. Dies ist natürlich auch in Zukunft möglich.

Und wenn mancher nun die Frage stellt, warum dann die zusätzliche Erweiterung dieses Kreises mit den Landsmannschaften, so sei hier unterstrichen, dass unsere Verbände und Gliederungen mit dieser Vereinbarung anderen öffentlichen Einrichtungen in der Kooperation mit der Rentenbehörde gleichgestellt worden sind. Das kann in manchen Situationen von Bedeutung sein.

Als Anhang angefügt ist eine Ausfüllanleitung für die Lebensbescheinigung, die die Kanzlei Fabritius erstellt hat. Für Sie, als bestätigender Kreisverband ist Teil B besonders wichtig. Teil A ist vom Rentenbezieher auszufüllen. Jeder Kreisverband, der eine Lebensbescheinigung bestätigt, hat ein Register zu führen mit folgenden Angaben: Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer der Landsmannschaft und Tag der Bestätigung. Auf jedem Stempel ist eine individuelle Prüfzimmer für den jeweiligen Kreisverband angegeben.

Der Bundesvorstand bittet um eine verantwortungsvolle Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe, sofern Mitglieder in dieser Sache auf Sie zukommen. Das Mitglied muss vorstellig werden. Wie das in der Praxis am besten umzusetzen ist, wird sich zeigen. Manche Kreisverbände haben gleichmäßige Termine in Häusern der Heimat, andere haben regelmäßige Veranstaltungen, wo diese Bescheinigungen z.B. im Vorfeld bestätigt werden könnten. Vielleicht werden auch nicht viele davon Gebrauch machen und ihre Bestätigungen wie bisher beschaffen. Es ist ein Angebot, es ist eine neue Möglichkeit und hier wollen wir uns einbringen, wenn wir gefordert werden. Vielen Dank für das Mitmachen. Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Der Bundevorstand wünscht Ihnen und Ihren Familien einen besinnliche Adventszeit und verbleibt, mit freundlichen Grüßen

Peter-Dietmar Leber
Bundesvorsitzender
Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.
Karwendelstr. 32
81369 München
Tel. 089 23 55 73 0
Fax 089 23 55 73 10
Eingetragen beim Registergericht München VR4769

 

Durch einen Klick auf den folgenden Link kommt ihr direkt zum Formular:

https://www.fabritius.de/lebensbescheinigung

 

AUSFÜLLANLEITUNG - NICHT TEIL DER LEBENSBESCHEINIGUNG ©RA Dr. Bernd Fabritius (2024)

 

Das Ausfüllen der Lebensbescheinigung ist eigentlich ganz einfach. Die folgende Anleitung soll erklären, was einzutragen ist:

Ganz oben (in der Überschrift) sol bei „Kreisrentenbehörde": eingetragen werden, an welche Behörde in welchem „Judet" das Formular gehen soll (z.B. Kreisrentenbehörde SIBIU). Es muss der rumänische Ortsname eingetragen werden.

Teil A) - müssen Sie ausfüllen

 

A 1) Bei A 1 ist ebenfalls die rumänische Behörde einzutragen, von welcher das Geld kommt und wohin die Lebensbescheinigung zu schicken ist. Dei Daten finden Sie ni der Decizie, die Sie bekommen haben, ni welcher die Höhe des Geldes mitgeteilt wurde (CJP)

1.3 Wenn Sie die Internetdaten (1.3) nicht kennen, lassen Sie diese Zeile einfach frei.

A2. Unter 2 sind Ihre eigenen Daten einzutragen.

2.2 Hier tragen Sie die Nummer und das Datum der Decizie ein, mit welcher Ihre Leistung der Höhe nach mitgeteilt wurde. Das ist NICHt die Decizie der AJPIS sondern die von der Casa Judeteana de Pensii (CJP).

2.3 Wer seinen Code mi rumänischen Rentensystem nicht kennt, lässt diese Zeile einfach frei.

3 Hier ist Ihre Adresse einzutragen, wei diese mi Bescheid festgehalten ist (sonst findet die Behörde die Akte nicht). Hat sich Ihre Anschrift zwischenzeitlich geändert, müssen Sie dieses der Behörde separat schriftlich miteilen und eine Kopie Ihres Ausweises mit der neuen Anschrift mitsenden.

3.1 - 3.4 Hier müssen Sie Ihre Bankdaten eintragen. WICHTIG: Wenn diese sich ändern, müssen Sie eine neue Zahlungserklärung (Declaratie de Transfer) auf dem dafür zugelassenen Formular an die Behörde senden.

4. Hier müssen Sie nichts ausfüllen. Das sind vorgedruckte Erklärungen. .5 Hier müssen Sie selbst unterschreiben.

Teil B

 

Dieser Teil der Bescheinigung wird NICHT von Ihnen ausgefüllt.

 

Es ist der Bereich, in welchem Ihre Unterschrift bestätigt werden muss. Ohne Unterschriftsbestätigung ist die Lebensbescheinigung NICHT gültig

Die Unterschriftsbestätigung kann bei vielen Stellen einfach und kostenfrei erfolgen:
Bei jedem Rathaus, bei jeder Sozialbehörde (Rentenamt, Krankenkasse, Sozialamt, Bürgeramt, etc.), bei jeder Bank, bei jedem Notar, Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt, bei ihrem Art, beim Sozialdienst eines Krankenhauses, Senioreneinrichtung usw.

Die bestätigte Lebensbescheinigung können Sie per Post, per Fax oder auch per Email an die zuständige Behörde senden. Die richtige Adresse finden Sie auf dem Bescheid oder im Internet auf der Seite der Behörde selbst.